Google Bewertungen kaufen legal oder strafbar

Ab 28.05.2022: Google Bewertungen kaufen legal oder strafbar?

Täglich erreichen uns etliche Fragen per Email, Telefon und auch WhatsApp: Darf man Google Bewertungen kaufen? Muss man, wenn man Google Rezensionen kaufen will, diese dann kenntlich machen? Fragen über Fragen, besonders jetzt mit der Gesetzes-Novelle noch mehr:
Besonders der derzeit kommunizierte „New Deal for Consumers“, welcher im Mai 2022 in Kraft trat, schlägt ähnlich hohe Wellen wie damals das DSGVO-Datenschutzgesetz. Etliche Fragen – niemand kennt sich aus. Grundsätzlich sollen Konsumenten geschützt werden. Unternehmer und Selbstständige müssen wiederum Geld für Beratungen ausgeben und sind verunsichert, wie man denn nun Bewertungen generieren soll, darf und kann. Darf man jetzt deutsche Google Bewertungen kaufen oder nicht? Wer erklärt einem ob mann Google Bewertungen kaufen Deutschland wirklich darf? Wer sich gerne verwirren lassen möchte und viel Input ohne genauen/klaren Aussagen lesen möchte, der soll sich diesen „New Deal“ gerne hier durchlesen – wer keine Lust darauf hat, hier entlang: Wir haben – den wichtigsten Teil zusammengefasst – und erklären, warum Sie bei uns noch immer Google Bewertungen kaufen können und in Zeiten wie diesen auch definitiv sollten, nicht zu guter Letzt, um Ihren Umsatz weiter zu sichern.

Ab 28.5.2022: Neue Informationspflichten zu Bewertungen

Am 28.5.2022 treten wieder einmal neue Regelungen des „Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes und Gewerberechts“ in Kraft. Macht ein Unternehmer diverse Rezensionen und Bewertungen öffentlich, muss dieser darüber informieren, wie sichergestellt wird, dass die veröffentlichten Bewertungen auch von echten Verbrauchern stammen – also die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich genutzt oder erworben haben. Im Gesetzestext der Omnibus-Richtlinie heißt es dazu, dass der Anwendungsbereich der Vorschrift nur solche Unternehmer betrifft, welche selbst Bewertungen und Rezensionen öffentlich bzw. zugänglich machen. Verweist der Unternehmer nur über einen Link auf Bewertungen, welche von Dritten über die von ihm angebotene Ware oder Dienstleistung veröffentlicht worden sind, besteht diese oben genannte Pflicht nicht und es muss nichts zur Sicherstellung der Echtheit organisiert werden.
Zu kompliziert?! Das ganze bedeutet also, wenn Sie bspw. auf Ihrer Website über einen Link auf Google Bewertungen verweisen, ist Google dafür verantwortlich, dass diese Bewertungen „echt“ sind, und nicht mehr Sie. Die Bewertungen sind ja dann auf Google ersichtlich, und nicht auf Ihrer Website. Sie sind verantwortlich für die Bewertungen auf Ihrer Website, aber nicht für Google Bewertungen.

Ein kleiner Tipp, wenn Sie Google Bewertungen kaufen:

Unklar bleibt, wie es also aussieht, wenn der Unternehmer Kundenbewertungen nicht selbst einsammelt, sondern dies mit Hilfe von Dienstleistern macht. Hier gibt es keinen Input, keine Klärung, kein Verbot aber auch keine Erlaubnis, wie bisher auch. Also ein Graubereich. Sinnvoll erscheint auf jeden Fall ein einfacher Hinweis auf Ihrer Website, bspw. im AGB + Datenschutzbereich wie z.B.: „Wir erhalten zu unseren Produkten und Dienstleistungen Bewertungen auf verschiedensten Plattformen wie bspw. Google, GoLocal, Mobile.de etc. etc., welche jedoch aufgrund ihrer Vielzahl nicht alle einzeln auf Echtheit hin überprüft werden können.“

So einfach? JA! Warum? Ganz einfach schon deshalb, weil die Tatsache, dass Bewertungen von nicht verifizierten Profilen mit Spitznamen oder Fake-Namen auf Google und Co gemacht werden können, ermöglicht es Ihnen keinesfalls, alle Bewertungen zu kontrollieren. Oder kennen Sie jeden Ihrer Kunden mit Spitznamen? Vielleicht als Frisör, ja, aber sicher nicht als Online-Versandhändler. Oder noch besser: Was ist wenn Ihr Nachbar positive Bewertungen für Sie gekauft haben und Sie wissen dies nicht einmal? Alles ist möglich. Natürlich ist dies eine Wettbewerbsverzerrung, aber Sie können nicht alles selbst kontrollieren.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen: Unabhängig davon sollte die Werbung mit ungesicherten Kundenbewertungen unterbleiben. In der sog. „Blacklist“ der immer unzulässigen Werbemaßnahmen wird in Nr. 23b zu § 3 Abs. 3 UWG neu geregelt, dass es stets unzulässig und wettbewerbswidrig ist, zu behaupten, dass Bewertungen einer Ware oder Dienstleistung von solchen Verbrauchern stammen, die diese tatsächlich erworben oder genutzt haben, wenn nicht angemessene und verhältnismäßige Schritte unternommen wurden, um dies zu prüfen. Darin liegt eine Ergänzung des bereits bestehenden Verbots von gefakten Kundenbewertungen (Nr. 23c der Blacklist). Die neue Gesetzeslage führt dazu, dass auch alte Bewertungen, die ohne solche Verifikationen gewonnen wurden, nicht länger verwendet werden dürfen.

Zusammenfassung: Google Bewertungen kaufen, ja oder nein

Kurz gesagt: Es hat sich nicht viel verändert, ausser der Informationspflicht, wie Sie Bewertungen prüfen, erhalten oder generieren. Alles andere ist mehr oder weniger gleich „im Graubereich“ geblieben, wie bisher auch. Das bedeutet idealerweise wie folgt:
1. Sie erhalten Bewertungen auf Google und anderen Plattformen, welche auch auf diesen Plattformen geprüft werden, und anschließend veröffentlicht werden.
2. Sie erläutern wie oben beschrieben auf Ihrer Website, dass es Ihnen nicht möglich ist, alle Bewertungen akribisch selbst zu kontrollieren und dafür die Plattformen zuständig sind. Gleichzeitig machen Sie aber auch keine Werbung mit den Bewertungen, weil Sie diese sonst prüfen müssten. Also „Das Unternehmen mit den besten Bewertungen in Deutschland“ oder „Der Immobilienmakler mit den besten Google Bewertungen in München“ usw. usw. – dies streichen Sie von der Website. Sicher ist sicher.
3. Sie können Google Bewertungen kaufen und alles bleibt wie bisher auch. Google Bewertungen kaufen – günstig und legal. Wir können wie immer Vollgas geben. Schauen Sie unsere neuen Preise an!

Nachtrag: Selbst Google macht es sich einfach, seit heute, dem 28.05.2022 ist folgender Vermerk bei den Google Bewertungen sichtbar: „Rezensionen werden zwar nicht von Google überprüft, Google sucht aber gezielt nach gefälschten Inhalten und entfernt diese.“ Damit wird nur noch einmal bekräftigt, wie weit man von einer „Lösung“ entfernt ist, und alles nur Angstmacherei bleibt – nach wie vor.

Es geht also weiter, deutsche Google Bewertungen kaufen, günstig und legal.

1 thought on “Ab 28.05.2022: Google Bewertungen kaufen legal oder strafbar?

  1. Danke, endlich ist das jetzt mal klar. Ich meine, wir wissen ja alle, dass man Google Bewertungen grundsätzlich nicht kaufen „sollte“ oder „nicht darf“ – weil man gegen das UWG handelt bzw. wettbewerbswidrig arbeitet – aber – ganz ehrlich, kann eh niemand überprüfen. Wie schon der Artikel richtig sagt, wenn ein Kumpel Bewertungen auf Google für mich kauft, ohne das ich dass weiß, kann das weder mein Konkurrent noch ich prüfen. Alles irgendwas diese Gesetze. Unternehmer müssen sich eben auch mal selbst helfen.

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